Wo liegt der Unterschied zwischen Aufbewahrung und Archivierung?
Archivierung
nach Bundesgesetz über die Archivierung (BGA Art. 2 Grundsatz)
:
|
|
Aufbewahrung
– im OR Art. 958f
geregelt:
|
|
Der Unterschied zwischen Archivierung und Aufbewahrung ist folgender: Die Archivierung schafft Voraussetzungen für die historische und sozialwissenschaftliche Forschung und gilt für die Ewigkeit, die Aufbewahrung dient der Nachvollziehbarkeit / Beweisbarkeit von Geschäftsvorgängen und gilt für einen begrenzten Zeitraum. |
Weitere Fragen? Gerne beantworten wir Ihre ganz persönliche Frage zu diesem Thema. Kontakt >>