ÖFFENTLICHE VERWALTUNG – AUFBEWAHRUNG UND ARCHIVIERUNG

Welche gesetzlichen Aufbewahrungsfristen bestehen?


10 Jahre (gem. OR Art. 958f - für Geschäftsbücher, Buchungsbelege, Geschäftsberichte und Revisionsberichte)
Weiter sind die absoluten Verjährungsfristen und die detaillierten gesetzlichen Bestimmungen für den Einzelfall zu beachten.
Auflistung von diversen Verjährungsfristen: http://www.arbest.com/daten/12kundeninfo/verjaehrungfrist.pdf


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