ÖFFENTLICHE VERWALTUNG – AUFBEWAHRUNG UND ARCHIVIERUNG

Was bedeutet «prospektive Bewertung»?


Sämtliche Positionen des Ordnungssystems werden von der aktenbildenden Stelle sowie des zuständigen Archivorgans (beim Bund das Bundesarchiv) bezüglich ihrer Archivwürdigkeit beurteilt. Somit ist die Archivwürdigkeit bereits vor dem Entstehen der jeweiligen Akten festgelegt (und in den Metadaten der Ordnungspositionen hinterlegt). Diesen Vorgang nennt man prospektive Bewertung .


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