WIRTSCHAFT – BEARBEITUNG
       

Wie wird mit geschäftsrelevanten Medienformaten umgegangen, welche sich nicht für die Erfassung im DMS eignen?


Medienformate, welche nicht eingescannt werden können (z.B. Überformate, gebundene Dokumente, analoge Tonträger) werden in der physischen Ablage aufbewahrt. Im dazugehörigen Geschäftsdossier im DMS wird jedoch in den Metadaten vermerkt, dass zu diesem Geschäft noch physische Medien existieren.
Der Zugriff auf die physische Ablage muss gemäss den Zugriffsrechten im DMS erfolgen (nur berechtigte Mitarbeitende haben Zugriff; Zugriffe / Ausleihen werden protokolliert).



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