WIRTSCHAFT – AUFBEWAHRUNG UND ARCHIVIERUNG

Wo liegt der Unterschied zwischen Archivierung und Aufbewahrung?


Im normalen Sprachgebrauch wird unter den Begriffen Archivierung und Aufbewahrung oft dasselbe verstanden. 
Die Aufbewahrung ist im OR Art. 958f geregelt.
Unter Aufbewahrungspflicht wird die Pflicht verstanden, bestimmte Geschäftsdokumente zu abgeschlossenen Geschäftsvorgängen für handelsrechtliche oder steuerrechtliche Zwecke geordnet aufzubewahren, damit auf sie bei Bedarf zurückgegriffen werden kann. Die Aufbewahrung erfolgt nur während einer bestimmten Aufbewahrungsfrist.
  Unter einer Archivierung wird gemäss dem Bundesgesetz über die Archivierung ( BGA) die unbegrenzte Aufbewahrung von Geschäftsdokumenten verstanden. Die Archivierung erfolgt somit auf unbestimmte Zeit, resp. „für die Ewigkeit“. Es gibt nur wenige Dokumente aus der Wirtschaft, welche eine Archivierung im Sinne des BGA erfordern.


Der Unterschied zwischen Archivierung und Aufbewahrung ist folgender: Die Archivierung schafft Voraussetzungen für die historische und sozialwissenschaftliche Forschung und gilt für die Ewigkeit, die Aufbewahrung dient der Nachvollziehbarkeit / Beweisbarkeit von Geschäftsvorgängen und gilt für einen begrenzten Zeitraum.

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