Wer ist für die elektronische Erfassung von Geschäftseingängen verantwortlich?
Die physisch empfangenen Geschäftseingänge (Briefpost) werden meist von einer
zentralen Stelle eingescannt. Eine zentrale Erfassung reduziert die Infrastrukturkosten,
erleichtert das Einhalten der Qualitätsanforderungen und sichert eine lückenlose
Erfassung der Geschäftseingänge.
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Oft erfolgt das Einscannen und Registrieren
von physischen Geschäftseingängen
durch die Stelle, die vor der Einführung von GEVER
für die physische Verteilung der Post verantwortlich war.
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Die Details müssen im Geschäftseingangsprozess geregelt werden. |
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