ÖFFENTLICHE VERWALTUNG – EINGANG

Wer ist für die elektronische Erfassung von Geschäftseingängen verantwortlich?


Die physisch empfangenen Geschäftseingänge (Briefpost) werden meist von einer zentralen Stelle eingescannt. Eine zentrale Erfassung reduziert die Infrastrukturkosten, erleichtert das Einhalten der Qualitätsanforderungen und sichert eine lückenlose Erfassung der Geschäftseingänge.
Oft erfolgt das Einscannen und Registrieren von physischen Geschäftseingängen durch die Stelle, die vor der Einführung von GEVER für die physische Verteilung der Post verantwortlich war.
Die Details müssen im Geschäftseingangsprozess geregelt werden.


Weitere Fragen? Gerne beantworten wir Ihre ganz persönliche Frage zu diesem Thema. Kontakt >>